Finanzierungsbegleitung
In Oberösterreich bieten folgende öffentliche Stellen Unterstützung an:
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) & Land OÖ
Versicherte der ÖGK (wohnhaft in Oberösterreich) können mit einer Kostenübernahme von 2/3 der angesuchten Beträge durch die ÖGK und dem Land OÖ rechnen. Das Ansuchen dafür ist ausschließlich über die ÖGK zu stellen. Der bewilligte Betrag wird direkt mit LIFEtool abgerechnet.
Notwendig sind:
- Verordnungsschein (vom Fach- oder Hausarzt)
- Kostenvoranschlag
Die Ausstellung der Verordnung muss vor dem Rechnungsdatum liegen.
Ansuchen sind zu stellen an:
Österreichische Gesundheitskasse - Heilbehelfe und Hilfsmittel
Österreichische Gesundheitskasse
Landessstelle OÖ / Vertragspartner II
Garnisonstraße 1
4021 Linz
Tel.: 050 766-14105070
Mit der Entscheidung der ÖGK/Land OÖ erhalten Sie ein Formular, mit dem Sie noch bei den Unterstützungsfonds ansuchen können.
Diese öffentlichen Unterstützungsmöglichkeiten in Oberösterreich sind:
- Sozialministeriumservice Oberösterreich - Unterstützungsfonds
---> Antragsformular herunterladen (PDF) - ÖGK - Unterstützungsfonds
---> Antragsformular herunterladen (PDF) - Pensionsversicherungsanstalt - Unterstützungsfonds
---> Antragsformular herunterladen (PDF)
Für nicht bei der ÖGK Versicherte gibt es die Möglichkeit direkt hier anzusuchen:
- Beim eigenen Sozialversicherungsträger
- Land Oberösterreich und hier noch die Information in Leichter Sprache
In Österreich gibt es bislang keine einheitlichen rechtlichen Vereinbarungen zur Finanzierung von elektronischen Kommunikationshilfsmitteln.
> Österreichweite Unterstützungsmöglichkeite und private Stellen