Finanzierungsbegleitung

In Oberösterreich bieten folgende öffentliche Stellen Unterstützung an:

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) & Land OÖ

Versicherte der ÖGK (wohnhaft in Oberösterreich) können mit einer Kostenübernahme von 2/3 der angesuchten Beträge durch die ÖGK und dem Land OÖ rechnen. Das Ansuchen dafür ist ausschließlich über die ÖGK zu stellen. Der bewilligte Betrag wird direkt mit LIFEtool abgerechnet.

Notwendig sind:

  1. Verordnungsschein (vom Fach- oder Hausarzt) 
  2. Kostenvoranschlag
    Die Ausstellung der Verordnung muss vor dem Rechnungsdatum liegen.

Ansuchen sind zu stellen an:

Österreichische Gesundheitskasse - Heilbehelfe und Hilfsmittel

Österreichische Gesundheitskasse
Landessstelle OÖ / Vertragspartner II
Garnisonstraße 1
4021 Linz

Tel.:  050 766-14105070

Mit der Entscheidung der ÖGK/Land OÖ erhalten Sie ein Formular, mit dem Sie noch bei den Unterstützungsfonds ansuchen können.

Diese öffentlichen Unterstützungsmöglichkeiten in Oberösterreich sind:

Für nicht bei der ÖGK Versicherte gibt es die Möglichkeit direkt hier anzusuchen:

In Österreich gibt es bislang keine einheitlichen rechtlichen Vereinbarungen zur Finanzierung von elektronischen Kommunikationshilfsmitteln.

> Österreichweite Unterstützungsmöglichkeite und private Stellen