Finanzierungsbegleitung

In Österreich gibt es bislang keine rechtlichen Vereinbarungen zur Finanzierung von elektronischen Kommunikationshilfsmitteln.

Folgende Institutionen bieten in Österreich ihre Hilfe an*):

*) Ein Kostenvoranschlag sowie unter Umständen eine Notwendigkeitsbescheinigung (Verordnungsschein) sind erforderlich. Formulare für Ansuchen erhalten Sie bei den genannten Stellen.

Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten in den Bundesländern gibt es bei den LIFEtool Beratungsstellen: Linz, Wien, Graz, Kärnten, Tirol.

Gemeinsam sind wir stark

Gemeinsam mit der Diakonie setzt sich der VERBUND im VERBUND-Empowerment Fund der Diakonie für einen Rechtsanspruch auf Assistierende Technologien für Menschen mit Behinderung ein.