19.02.2015

Ermutigend: Kooperation OÖ GKK und Land OÖ

Kostenübernahme von 2/3 der angesuchten Beträge für Hilfsmittel
Foto: Junge im Rollstuhl bedient seinen Computer mittels Augensteuerung

Seit 2015 können Versicherte der OÖ GKK (wohnhaft in Oberösterreich) mit einer Kostenübernahme von 2/3 der angesuchten Beträge durch die OÖ GKK und dem Land OÖ rechnen. Das Ansuchen dafür ist ausschließlich über die OÖ GKK zu stellen.

Näheres siehe hier!

Für Mag. Thomas Burger, pädagogischer Leiter von LIFEtool ist das "ein ermutigendes Zeichen und ein wichtiger und wertvoller Schritt in Richtung Rechtsanspruch auf Assistierende Technologien in Österreich". Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wie Deutschland, Schweiz und den skandinavischen Ländern gibt es in Österreich keinen rechtlichen Anspruch auf Beratung und Versorgung von Assistierenden Technologien und Unterstützte Kommunikation.

"Was jetzt in Oberösterreich möglich geworden ist, verbessert für die Betroffenen die Finanzierungssituation erheblich", ist Burger überzeugt, denn "bislang war die Finanzierung für die Betroffenen oft ein Hürdenlauf durch die Institutionen und es gab keine Sicherheit."

"Wirklich zufrieden können wir aber erst sein, wenn der Rechtsanspruch für alle Menschen in Österreich festgeschrieben ist, denn das Recht auf Kommunikation ist ein Menschenrecht! Bis wir diesen Meilenstein erreicht haben, danken wir unserem Partner VERBUND für die Unterstützung", ergänzt Mag. David Hofer, LIFEtool Geschäftsführer.