05.05.2021

Wir protestieren und fordern

#RechtAufKommunikation für alle
Foto: junger Mann mit Behinderung bedient Computer mit speziellem Joystick; im Hintergrund sein Berater

Ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Beratung und Versorgung mit Unterstützter Kommunikaton und Assistierenden Technologien ist weiter ausständig.

Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung fordern wir gemeinsam mit Diakonie Österreich:

1. Rechtsanspruch auf Assistierende Technologien und Kommunikationshilfen endlich umsetzen!

2. Es braucht eine zentrale Anlaufstelle rund um Hilfsmittel zur Kommunikation.

3. Die Politik muss sich an positiven Beispielen orientieren - etwa Deutschland.

Bis heute gibt es weder einen Rechtsanspruch auf Assistierende Technologien, noch eine einheitliche Finanzierungshilfe oder einen „Ablaufplan“ für Betroffene wie Liam. Die bürokratischen Hürden sind enorm. - Betroffene sind mit einem unübersichtlichen Dschungel an Formularen und Stellen konfrontiert, wo sie um Finanzierung ansuchen können.

Planmäßig hätte es mit Ende 2019 möglich sein sollen, den Antrag nur bei einer Stelle – einer sogenannten zentralen Anlaufstelle – einzubringen. Aufgrund der politischen Wechsel der letzten Jahre kam es dazu jedoch noch immer nicht zur Umsetzung, das Problem wird seit Jahren von Regierung zu Regierung ohne Lösung weitergereicht. Davon betroffen sind weiterhin 63.000 Personen direkt und rund 250.000 indirekt, werden Angehörige mitgedacht.

Keine Weiterentwicklung gab es auch in der Frage des Rechtsanspruchs. „Das ist sehr bedauerlich“, so Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie Österreich. „Nachdem sich die Diakonie nun seit über zehn Jahren gemeinsam mit dem Verbund und LIFEtool für den Rechtsanspruch auf Assistierende Technologien und Unterstützte Kommunikation einsetzt, denke ich, ist es nun wirklich an der Zeit, dass die Politik und die öffentliche Hand ihre Verantwortung übernehmen.“

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Deutschland macht es vor

Österreich sollte sich in Sachen Hilfsmittel und Unterstützte Kommunikation an Deutschland orientieren. In Deutschland gibt es – anders als in Österreich – laut Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf assistierende Technologien und Kommunikationsgeräte.

Die große Befürchtung, dass das eine Kostenexplosion für die Kassen darstellt, bewahrheitet sich nicht – die Ausgaben für Unterstützte Kommunikation liegen in Deutschland im Promill-Bereich. Genauer gesagt machen sie 0,026% der gesamten Gesundheitsausgaben aus. - Die Unterstützung von Menschen mit Kommunikationseinschränkungen ist also für den Staat gut leistbar und sprengt keine Budgets.  

UND:

Jeder Mensch, der ein Kommunikations-Hilfsmittel baucht, muss wissen wie er oder sie dazu kommt. Dazu gehört die Finanzierung, aber auch der praktische Weg.

Ziel ist ein gesetzlich geregelter und für jede und jeden geltender Verfahrensablauf, der auch nachvollziehbar ist. Wie eben zum Beispiel in Deutschland.

Konkret ist dieser Verfahrensablauf für Deutschland hier beschrieben: www.rehadat-hilfsmittel.de/de/ablauf-finanzierung/hilfsmittel-fuer-private-nutzung/vorgehen/