Finanzierungsbegleitung
In Österreich gibt es bislang keine rechtlichen Vereinbarungen zur Finanzierung von elektronischen Kommunikationshilfsmitteln.
Folgende Institutionen bieten in Österreich ihre Hilfe an*):
- Ihr Sozialversicherungsträger
- Sozialämter der Bundesländer bzw BHs
- Anträge erhalten Sie auf der Seite des Sozialamts in Ihrem Bundesland - Sozialministeriumservice (vormals Bundessozialamt)
- Licht ins Dunkel
- Stiftung Kindertraum
- Make-a-wish Austria
- Hilfe im eigenen Land - Katastrophenhilfe Österreich
- Elfriede Biederbeck – Fonds zur Unterstützung körperbehinderter Kinder
Dr. Harald Ropper Tel.: 01/514 39-230
Singerstraße 17-19, 1011 Wien
*) Ein Kostenvoranschlag sowie unter Umständen eine Notwendigkeitsbescheinigung (Verordnungsschein) sind erforderlich. Formulare für Ansuchen erhalten Sie bei den genannten Stellen.
Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten in den Bundesländern gibt es bei den LIFEtool Beratungsstellen: Linz, Wien, Graz, Kärnten, Tirol.
Gemeinsam sind wir stark
Gemeinsam mit der Diakonie setzt sich der VERBUND im VERBUND-Empowerment Fund der Diakonie für einen Rechtsanspruch auf Assistierende Technologien für Menschen mit Behinderung ein.