Recht auf Kommunikation - 3.12. Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung


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Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3.12. machten wir uns gemeinsam mit der Diakonie, dem Stromversorger VERBUND und dem Österreichischen Behindertenrat für das Recht auf Kommunikation stark.

Bei einer Pressekonferenz in Wien rückten wir die Forderung nach einem österreichweiten Zugang zu Kommunikation und der nötigen Beratung in den Fokus.

Trotz langjähriger Bemühungen bleibt der Weg zum passenden Hilfsmittel weiterhin kompliziert und die Anschaffung für die Betroffenen oft sehr teuer. Viele unterschiedliche Ämter und Stellen auf Landes- und Bundesebene sind involviert. Und die Gesundheitskasse findet immer wieder Gründe, die Kosten für Kommunikations-Hilfsmittel nicht oder nur teilweise zu übernehmen. Angesichts des aktuellen Spardrucks stehen nicht nur Fortschritte beim Recht auf Kommunikation infrage, es sind Rückschritte zu befürchten.

Rund 63.000 Menschen in Österreich sind in ihrer Lautsprache eingeschränkt. Sie brauchen technische Hilfsmittel, sogenannte „Assistierende Technologien“, und Beratung und Begleitung, damit sie mithilfe der Geräte sprechen können. Die Diakonie fordert einen Rechtsanspruch auf diese Hilfsmittel.

Ein Beispiel zeigt, was möglich ist: Ein Kind ohne Lautsprache erhält durch eine gezielte Beratung ein technisches Kommunikationshilfsmittel – eine Augensteuerung. Die Familie wird Schritt für Schritt begleitet: von der Auswahl des passenden Geräts über die Finanzierung bis hin zur praktischen Anwendung im Alltag. Durch Engagement und Unterstützung gelingt es, dass das Hilfsmittel und die begleitende Schulung vollständig durch öffentliche Gelder finanziert werden. „Endlich kann das Kind mit seinem Hilfsmittel „sprechen“ lernen und am Leben teilhaben – in Schule, Familie und Freizeit“, erzählt LIFEtool Beraterin Carina Bloder.

Ein anderes Beispiel zeigt jedoch, wo das System an seine Grenzen stößt: Ein weiteres Kind mit denselben Bedarfen erhält keine Finanzierung. Die Familie ist unsicher im Umgang mit Behörden, Anträge werden abgelehnt – das Kind bleibt ohne Hilfsmittel, ohne Stimme, ohne Teilhabe.

„Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Rechtsanspruch auf die Finanzierung assistierender Technologien für Menschen mit Behinderungen etabliert wird", betont Lanzinger. „Dieser Rechtsanspruch muss neben der Finanzierung des Hilfsmittels selbst auch zentrale Anlaufstellen in allen Bundesländern, wo die Beantragung und Genehmigung rasch und unbürokratisch abgewickelt werden kann, sowie Beratung, damit Betroffene zu dem für sie passenden Hilfsmittel kommen und es auch anwenden lernen, umfassen."

Wichtige Kooperation zwischen Diakonie und VERBUND sichert Versorgung und Beratung zu Unterstützter Kommunikation

Der Stromversorger VERBUND unterstützt seit mehr als 15 Jahren mit dem VERBUND-Empowerment Fund der Diakonie die individuelle Beratung von rund 10.000 Menschen mit Behinderungen zu Möglichkeiten Unterstützter Kommunikation und Assistierender Technologien und hilft auch bei Finanzierungslücken in der Anschaffung von Hilfsmitteln. „Wir sind sehr froh, über diesen langjährigen und essenziellen Beitrag zur öffentlichen Wahrnehmung für das Recht auf Kommunikation für Menschen mit Behinderungen in der Lautsprache“, unterstreicht Maria Katharina Moser.

„Seit mehr als 15 Jahren setzen wir uns bereits gemeinsam mit der Diakonie dafür ein, und wir werden nicht müde, diese wichtigen Forderungen immer wieder zu erneuern“, so VERBUND CEO Michael Strugl. „Gerade Kinder brauchen die Hilfsmittel, um sprechen zu lernen, auch hier ist der Zeitfaktor essenziell. Jeder Tag, den sie warten müssen, ist einer zu viel“, so Strugl.

Drei Frauen sitzen an einem Tisch mit Mikrofonen bei einer Pressekonferenz. Dahinter ist ein Rollup mit den Logos von Diakonie und Verbund.

Pressekonferenz am 26.11.2025